Universitätsbibliothek – Benutzungsordnung (Auszug)
Zugang: Studierende und Beschäftigte der Universität können die Bibliothek mit ihrem Universitätsausweis rund um die Uhr betreten. Personen, die nicht zur Universität gehören, erhalten während der Servicezeiten an der Ausleihtheke gegen Vorlage eines Lichtbildausweises einen Tagespass. Damit dürfen sie die Lesebereiche nutzen, jedoch keine Medien ausleihen. Beim Betreten und Verlassen der Bibliothek muss der jeweilige Ausweis vorgezeigt werden.
Ausleihe und Leihfrist: Medien werden normalerweise für vier Wochen ausgeliehen. Eine Verlängerung ist bis zu zweimal online möglich, solange niemand anderes das Medium vorgemerkt hat. Bücher aus der Lehrbuchsammlung sind davon ausgeschlossen und müssen zum angegebenen Termin zurückgegeben werden. Insgesamt dürfen höchstens 25 Medien gleichzeitig ausgeliehen sein. Erfolgt die Rückgabe nach einer Mahnung weiterhin nicht rechtzeitig, werden für jedes Medium und jede weitere Woche Gebühren berechnet.
Arbeitsplätze: Gemeinsames Arbeiten und längere Gespräche sind nur in den vorgesehenen Gruppenräumen erlaubt. Diese können online reserviert werden. In den Lesesälen soll ruhig gearbeitet werden; nur in einem gekennzeichneten Bereich am Eingang sind Gespräche gestattet. Laptops dürfen in allen Arbeitsbereichen benutzt werden. Kabel müssen jedoch so verlegt werden, dass niemand darüber stolpern kann.
Essen und Trinken: In den Lesebereichen darf ausschließlich Wasser in gut verschlossenen Flaschen getrunken werden. Andere Getränke sowie Speisen sind dort nicht erlaubt. Dafür steht das Café im Erdgeschoss zur Verfügung. Wer diese Regeln wiederholt missachtet, kann für eine bestimmte Zeit von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Verlust und Schäden: Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Dabei können sowohl die Kosten für die Neuanschaffung als auch zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen. Private Gegenstände, die in der Bibliothek gefunden werden, werden einen Monat an der Ausleihtheke aufbewahrt. Danach werden sie an das städtische Fundbüro weitergegeben.
Das Ergebnis dieser einzelnen Übung ist keine Bestehensprognose und keine offizielle Bewertung.