Musikschule Klangwelt – Schulordnung
Unterricht und Versäumnisse: Der Unterricht findet wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt und gilt für das ganze Schuljahr. Bei Verhinderung muss die Lehrkraft spätestens 24 Stunden vorher informiert werden; sonst gilt die Stunde als erteilt und wird nicht nachgeholt. Bei Krankheit mit Attest wird maximal eine Unterrichtsstunde pro Semester nachgeholt.
Instrumente: Die Musikschule verleiht gegen eine Gebühr Instrumente an Anfänger, solange diese noch kein eigenes Instrument angeschafft haben. Ausgeliehene Instrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Schäden sind unverzüglich zu melden; normale Abnutzung wird nicht berechnet. Der Kauf eines eigenen Instruments sollte nach spätestens zwei Jahren Unterricht erfolgen.
Vorspiele und Prüfungen: Zweimal jährlich finden Vorspiele statt, an denen alle Schülerinnen und Schüler ab dem zweiten Unterrichtsjahr teilnehmen sollen. Die Teilnahme ist Teil der Ausbildung und wird nicht extra berechnet. Wer nicht teilnehmen kann, muss sich mindestens zwei Wochen vorher abmelden.
Eltern und Wartebereich: Die Eltern dürfen während des Unterrichts nicht im Unterrichtsraum anwesend sein; Ausnahmen gelten nur für den ersten Unterrichtstag. Im Wartebereich bitten wir um Ruhe, damit der Unterricht nicht gestört wird. Kleine Geschwister dürfen nur unter Aufsicht im Wartebereich spielen.
Kündigungen: Unterrichtsverträge laufen zunächst über ein Schuljahr. Die Kündigung für das kommende Schuljahr ist bis zum 31. März möglich, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Umzug kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet werden.
Das Ergebnis dieser einzelnen Übung ist keine Bestehensprognose und keine offizielle Bewertung.