Lesen · Teil 5 · Variante 3

Benutzungsordnung der Gemeinschaftswerkstatt

Lesen Sie die Aufgaben 27 bis 30 und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

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Selbsthilfe-Werkstatt – Benutzungsordnung

Zulassung: Die Werkstatt kann von allen Personen ab 18 Jahren genutzt werden. Voraussetzung ist eine Einweisung, die jeden ersten Samstag im Monat um 10 Uhr stattfindet und ungefähr zwei Stunden dauert. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen nur in Begleitung einer eingewiesenen erwachsenen Person arbeiten.

Reservierung und Nutzung: Die Arbeitsplätze können online bis zu zwei Wochen im Voraus reserviert werden, maximal drei Stunden pro Tag. Ohne Reservierung wird ein freier Platz nach Ankunft vergeben. Wer sich mehr als 15 Minuten verspätet, verliert seinen Platz an Wartende. Maschinen, für deren Nutzung besondere Kenntnisse erforderlich sind (z. B. die Tischfräse), dürfen nur nach einer Zusatzeinweisung benutzt werden.

Material und Kosten: Die Nutzung des Platzes kostet fünf Euro pro Stunde, für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zwei Euro. Holz, Schrauben und andere Materialien können vor Ort zum ausgezeichneten Preis gekauft werden; eigenes Material ist nach Rücksprache erlaubt. Mitgebrachte Farben und Lacke müssen wasserbasiert sein.

Sicherheit und Sauberkeit: Beim Arbeiten an Maschinen sind Schutzbrille und Gehörschutz Pflicht; beides wird gestellt. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Der Arbeitsplatz ist nach der Nutzung besenrein zu verlassen; Abfälle sind zu sortieren. Beschädigte Werkzeuge müssen sofort gemeldet werden.

Öffnungszeiten: Die Werkstatt ist dienstags bis freitags von 15 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. An Feiertagen bleibt sie geschlossen. Der Schlüssel für den Materialraum liegt während der Öffnungszeiten beim Aufsichtspersonal.

27Erwachsene, die selbstständig in der Werkstatt arbeiten möchten, …
28Wer einen Arbeitsplatz reserviert hat, …
29Mitgebrachtes Arbeitsmaterial …
30Für die Benutzung bestimmter Maschinen gilt:

Das Ergebnis dieser einzelnen Übung ist keine Bestehensprognose und keine offizielle Bewertung.

Eigene GermanUp-Übungsinhalte. Kein offizielles Material des Goethe-Instituts. Sprach- und Audio-QA sind noch nicht abgeschlossen; diese Vorschau bleibt deshalb nicht indexierbar.