Hallenbad Wasserland – Benutzungsordnung
Eintritt und Öffnungszeiten: Das Hallenbad ist montags, mittwochs und freitags von 7 bis 21 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 21 Uhr geöffnet. Eine halbe Stunde vor Schließung endet der Einlass. Dauerkarten werden an der Kasse oder am Automaten verkauft; Ermäßigungen erhalten Schüler, Studierende und Menschen ab 65 Jahren gegen Vorlage eines Ausweises.
Hygiene: Vor dem Betreten des Beckens ist gründliches Duschen Pflicht. Das Umkleiden ist nur in den Kabinen erlaubt, nicht in den Nassbereichen. Straßenschuhe sind auf dem Beckenrand nicht gestattet; Badeschuhe sind erlaubt. Längere Haare sollten mit einer Badekappe oder zusammengebunden getragen werden.
Sprungbecken und Rutschen: Das Sprungbecken darf nur bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson genutzt werden. Rutschen ist nur einzeln und in aufrechter Haltung oder Rückenlage erlaubt; Schwimmflügel und andere Hilfsmittel sind auf den Rutschen verboten. Kinder unter 10 Jahren dürfen die großen Rutschen nicht benutzen.
Kinder: Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person ins Becken. Für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren gilt: Die Erziehungsberechtigten müssen am Beckenrand oder auf der Tribüne anwesend sein. Schwimmkurse für Anfänger finden nur in den Lehrbecken statt.
Sicherheit und Sonstiges: Glasflaschen und scharfe Gegenstände sind im ganzen Bad verboten. Essen ist nur im Bistrobereich erlaubt. Bei technischen Problemen oder Veranstaltungen können einzelne Becken gesperrt sein. Solange eine solche Sperrung gilt, wird der Eintrittspreis reduziert; eine darüber hinausgehende Erstattung erfolgt nicht.
Das Ergebnis dieser einzelnen Übung ist keine Bestehensprognose und keine offizielle Bewertung.